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Natürlich: Fortpflanzungsmedizin

2001 ist in der Schweiz das Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft getreten. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizi­nisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen, schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und der Gentechnologie. Dazu wurde eine Nationale Ethikkommission eingesetzt. 2015 haben die Schweizer Stimmberechtigten die «Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich» deutlich angenommen und damit die Voraussetzung geschaffen, dass bei bestimmten Paaren die genetische Untersuchung von Embryonen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter der Frau – Präimplantationsdiagnostik – durchgeführt werden kann. Das dementsprechende Fortpflanzungsmedizingesetz wurde 2016 angepasst, nachdem das Stimmvolk ein Referendum ebenfalls deutlich verworfen hatte.

Neue Unruhe

Seitdem ist es eher ruhig geworden. Bis zur Abstimmung über die «Ehe für alle». Parlament und Bundesrat wollten die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare bei der erleichterten Einbürgerung, der gemeinsamen Adoption und dem Zugang zur Fortpflanzungsmedizin aufheben. Mit der «Ehe für alle» hätten lesbische Paare in der Schweiz Zugang zur Samenspende.

Sie hätten damit keine anderen und nicht mehr Rechte als heterosexuelle Paare seit zwanzig Jahren haben.

In manchen konservativen Kreisen geht dies aber bereits zu weit: Erwachsene hätten kein Recht auf ein Kind. Vielmehr hätten Kinder ein Recht auf Mutter und Vater. Das sei auch von der Natur so vorgesehen.

Kultur für die Natur, die wir sind

Dieses Argument ist aus zwei Gründen nicht besonders stark: Erstens leben wir in einer Gesellschaft, in der schon ein zweiwöchiger «Vaterschaftsurlaub» mühsam errungen werden musste, 40% der Ehen geschieden werden und Alleinerziehende strukturell wenig Unterstützung bekommen. So wichtig kann uns Elternschaft nicht sein. Oder besser: Wir leben immer noch, als wären es die Mütter, welche für die Erziehung des Nachwuchses zuständig sind.

Zweitens ist «die Natur» bei vielen ethischen Abwägungen keine gute Ratgeberin. Denn «natürlich» sind nicht nur Bergseen, Wundheilung, unser Immunsystem, sondern auch Tumore. Oder Viren, Erbkrankheiten und Unfruchtbarkeit. Unsere Kultur ist in vielem aus dem Widerstand gegen die Natur gewachsen. Unsere Medizingeschichte wäre in der Mentalität dieses Naturverklärungskitsches undenkbar. Demokratie ziemlich sicher auch. Die wichtigsten menschlichen Errungenschaften der letzten 2000 Jahre verdanken sich nicht einer biologischen, sondern einer kulturellen Evolution. Ausserdem ist «die Natur» ziemlich beliebig. Sie liefert Argumente für alles. Und für das jeweilige Gegenteil. Das kann man seit Jahren im ideologisch geführten Kampf von Veganern und Carnivoren beobachten.

Man kann jedenfalls nicht Präimplantationsdiagnostik wollen, zur Darmkrebsvorsorge gehen und gleichzeitig einen Biologismus vertreten.

Dammbruch & schwule Männer

Weil lesbische Paare also kein geeignetes Feindbild abgeben und «die Natur» kein Massstab ist, sondern ein Umstand, zielen manche Gegner:innen auf einen anderen Protagonisten: Den schwulen Mann. Sie spinnen ein Narrativ, das etwa folgendermassen geht:

Zuerst erhalten alle dieselben Rechte. Dabei können zwei Frauen – gegen die Natur – Kinder bekommen und Eltern sein. Von da aus ist es kein weiter Weg, bis auch schwule Paare ihr Recht auf Kinder einklagen und – schwupps! – wird die Leihmutterschaft legalisiert. Dann werden sozial schlechtgestellte Frauen als Brutkästen für die biologische Reproduktion gutsituierter schwuler Männer missbraucht.

Tatsächlich ist «Leihmutterschaft» ein heikles Thema. Über sie wird am 26.9. nicht abgestimmt. Und es hat wenig mit gleichgeschlechtlichen Paaren zu tun und viel damit, was Eltern zu tun bereit sind, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das tun sie schon jetzt. Obwohl die Bundesverfassung Art. 119 festhält: «Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig.» Wahrscheinlich – sicher weiss man es nicht – nehmen vielmehr heterosexuelle Paare Leihmütter in Anspruch. Wohlhabende Paare jedenfalls.

In Indien kostet eine Leihmutter ca. 25’000.-, in der Ukraine knapp 40’000.- und in den USA zwischen 50’000-120’000.-.

Etwa 1000 Kinder aus einer Leihmutterschaft leben schätzungsweise in der Schweiz.

Fähig zu differenzierten Lösungen

Dass jetzt der schwule Mann zum Pappkameraden dieses Dammbrucharguments gemacht wird, ist nicht nur unfair und vernebelt die Abstimmungsfakten, sondern bremst eine gesellschaftliche Debatte aus, die wir dringend führen sollten: Darf der Staat Leihmutterschaft verbieten? Ist ein Verbot hinsichtlich der Ausbeutung sozial schwacher Frauen eine sinnvolle Massnahme?

Könnte es Formen und Durchführungen von Leihmutterschaft geben, die ethisch vertretbar sind?

Und falls ja: Müsste dann der liberale (!) Rechtsstaat nicht von einem generellen Verbot absehen?

Der Fall der Organspende zeigt, dass die Schweiz zu sehr differenzierten Lösungen unter ethisch schwierigen Umständen fähig ist. Man hat die Lebendorganspende nicht einfach verboten, weil man einen Organhandel gefürchtet hat. Der Organhandel wurde verboten. Wer Organe spendet, darf daran nicht verdienen. Freilich: Bei einem Kind ist das schwieriger. Schon die Bezeichnung «Leihmutter» weist auf einen bleibenden Beziehungsaspekt hin. Wie wäre ihm und den Rechten der – nicht biologischen, aber geburtlichen – Mutter Rechnung zu tragen? Geht das überhaupt? Und darf sie solche Rechte abtreten? Und wie können wir so zusammenleben, dass niemand das muss?

Hoffentlich finden wir nach der Abstimmung Zeit, um diese Fragen ohne Tabus pragmatisch und fair zu diskutieren. Nicht auf dem Rücken derer, die jetzt endlich zu ihrem Recht kommen sollen.

Foto von cottonbro von Pexels

4 Kommentare zu „Natürlich: Fortpflanzungsmedizin“

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