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Charlotte von Kirschbaum – Theologie und Leben mit Karl Barth

Karl Barth selbst liess keinen Zweifel daran, dass er seine Kirchliche Dogmatik nicht ohne die unermüdliche Hilfe einer Frau hätte schreiben können: Charlotte von Kirschbaum, die als seine Mitarbeiterin und Geliebte viele Jahre im Haus der Familie Barth lebte.

Andreas und Thorsten fragen nach der Theologie dieser Frau: Welchen Einfluss hatte sie auf Barths Denken? Wie setzte sie sich mit der «Frauenfrage» in einer Zeit auseinander, in der es noch keine Feministische Theologie gab? Lässt sich heute noch etwas lernen aus ihrer Theologie der Geschlechter?

4 Kommentare zu „Charlotte von Kirschbaum – Theologie und Leben mit Karl Barth“

  1. Fand ich leider sehr enttäuschend, nachdem ich die hervorragende Episode zu Ragaz gehört habe.

    Vielleicht ist es einfach eine bekloppte Idee, eine Ehetheologie/Geschlechtertheorie aus der Christologie abzuleiten.
    Clara Ragaz hätte mich mehr interessiert. (Und Ragaz‘ Ehering mit dem Spruch: post tenebras clara lux.)
    Und wo bleiben die liberalen Theologen? Ich finde es z. B. interessant, dass Schweitzer, angeblich kolonialistisch, fand, man dürfe die Monogamie nicht vorschnell mit Christentum gleichsetzen (wie wäre Monogamie denn überhaupt biblisch zu begründen!?), ohne die soziologischen Aspekte der Polygamie zu verstehen. Er LEBTE Kritik an Ordnungstheologie ohne barth‘schen Furor.
    Er lehnte zugleich europäische Bürgerlichkeit total ab und heiratete Helene Bresslau erst, nachdem sie ihm über zehn Jahre lang versichert hatte, dass sie mit dem herkömmlichen Rollenmodell als Mutter genau so unzufrieden sei, wie er an der Bürgerlichkeit leide.

    Ein Aspekt, der total unterging, waren auch die familienkritischen Aussagen Jesu, was beim gegenüber den modernen Exegeten nonchalanten Barth nicht wirklich erstaunt.

    Wäre alles vielleicht interessanter gewesen als Kirschbaum.

    Ein weiterer Wunsch: kommt auch nach Ragaz wieder einmal ein Exeget oder eine Exegetin?

    1. Danke für die Rückmeldung! Wie man sinnvoll eine christologische Ableitung von Geschlechterverhältnissen durchführen soll, wüsste ich auch nicht… Faktisch haben Barth und von Kirschbaum durch diesen Ansatz die Dominanz naturrechtlicher Selbstverständlichkeiten in Kirche und Theologie nachhaltig in Frage gestellt. Und mehr noch: Sie haben überhaupt Geschlecht zu einem ausdrücklichen Thema der Theologie gemacht, wie es in vielen Entwürfen zur Anthropologie davor und teilweise auch danach nicht der Fall war. Zumindest an einem Zukunftsthema waren sie dran, wenn auch nicht immer mit zukunftsfähigen Ansätzen. In den nächsten Folgen geht es um die Entstehung und Entwicklung der Feministischen Theologie. Dann werden Liberale Theologie besprechen, fundamentalistische Aufbrüche ansehen und auch katholische Theologie vorstellen, jeweils mit dem Fokus auf die Schweiz.

      1. Eine christologische Ableitung von Geschlechterverhältnissen ist nicht möglich:
        Christus rettet den Sündern, der nichts leisten kann.
        Sowas ähnliches kann (sola Dei gratia) auch in der Ehe passieren, aber sowohl so herum wie auch anders herum:
        1.Korinther 7: “ 12 Nun spreche ich zu den Übrigen unter euch, obwohl ich in dieser Sache kein Gebot vom Herrn habe. Wenn ein gläubiger Mann eine ungläubige Ehefrau hat und sie bereit ist, weiter mit ihm zu leben, darf er sie nicht wegschicken. 13 Und wenn eine gläubige Frau einen ungläubigen Ehemann hat und er bereit ist, weiter mit ihr zu leben, darf sie ihn nicht wegschicken. 14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Mann. Sonst stünden eure Kinder nicht unter Gottes Segen; doch so gehören sie ihm.“
        Den Schritt gegen das Naturrecht höre ich nicht gerne. „Naturrechtliche Selbstverständlichkeiten“ kann es gar nicht geben. Die Erkenntnis des Lex Naturalis ist uns immer verdunkelt: im eigenen Herzen durch die Neigung zur Sünde, im Gesetz des Mose und im Römischen Recht durch spezifische Defekte der beiden Rechtssysteme. Das soll jedenfalls ein berühmter Schweizer Jurist vor ca. 500 Jahren postuliert haben: https://www.researchgate.net/publication/360490011_John_Calvin_on_the_Intersection_of_Natural_Roman_and_Mosaic_Law Seine Rechtskonzeption ist biblisch begründet und schließt biblizistische Moral aus.
        Dietz/Faix referieren in „Transformative Ethik“, S. 106, fünf Schritte von Duvall/Hays. Schritt 3, der Brückenschlag soll aber laut Rabens nicht gehen. Mit Prinzipien des Römischen Rechts sollte da aber doch etwas gehen, da deren kulturüberbrückende Kraft historisch nachweisbar ist.
        Daher würde ich mir eine Folge zur Rechtstheologie von Calvin wünschen.
        Alles Gute!

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