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Religiöse Symbole und der Staat

Innerhalb von vier Tagen fielen im Juni zwei kantonale Entscheide: In St. Gallen beauftragte der Kantonsrat die Regierung, religiöse Symbole für Lehrpersonen zu verbieten, in Genf sagte das Stimmvolk Ja zu einem Verbot im Parlament. Am 17. August ist Zürich an der Reihe.

Dahinter stehen zwei Prinzipien, die sich schwer versöhnen lassen: die Glaubens- und Gewissensfreiheit und die religiöse Neutralität des Staates. Ein Artikel zur Trennung von Kirche und Staat fehlt in der Bundesverfassung, geregelt wird das kantonal. Entsprechend unterschiedlich fallen die Antworten aus.

Beim Zürcher Vorstoss zeigt sich allerdings, dass nicht alle Symbole gleich behandelt werden. Er zielt ausschliesslich auf das Kopftuch. Noe geht der Frage nach, was theologisch dahintersteckt, warum hier zusätzlich ein Bild vom Frauenkörper mitverhandelt wird und weshalb ausgerechnet das geplante Verbot für Schülerinnen der heikelste Punkt der ganzen Vorlage ist.

 

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