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 Lesedauer: 6 Minuten

Covid-19-Gesetz

Der Anfahrtsweg

Es ist ein düsteres Bild, das die Gegner des Covid-19-Gesetzes zeichnen: Ungeimpfte würden diskriminiert, das Covid-Zertifikat bedeute einen faktischen Impfzwang, der Bundesrat erhalte viel zu viel Macht und die Bevölkerung werde einer systematischen Massenüberwachung unterworfen. Um diese gravierenden Befürchtungen einzuordnen, sollten wir uns kurz an den Anfahrtsweg erinnern:

Am 25. September 2020 hat das Parlament die Gesetzesgrundlage dafür geschaffen, was seit dem März 2020 per Notrecht geregelt werden musste. Das Referendum dagegen scheiterte am 13. Juni dieses Jahres.

Inhalte

Drei Monate vor dieser Abstimmung hatte das Parlament weitere Anpassungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um einen grundsätzlichen Neuentwurf, sondern um zahlreiche Einzelbestimmungen, die entweder auf die veränderte Situation oder bestehende Missstände reagieren. Sie lassen sich grob in drei Bereiche einteilen:

  1. Finanzielle Unterstützung für Betroffene

Unterstützt werden Unternehmen, die schliessen mussten oder einen starken Umsatzrückgang hinzunehmen hatten und Selbstständige mit Umsatzeinbussen von 30% oder mehr. Die Kurzarbeitsentschädigung wurde erweitert, Arbeitslose erhalten zusätzliche Taggelder.

Es werden Entschädigungen für kulturelle Grossanlässe, finanzielle Unterstützung für Sportclubs und Kulturschaffende vorgesehen, Werbeverluste privater Radio- und TV-Stationen ausgeglichen. Private und öffentliche KITAs erhalten finanzielle Unterstützung.

  1. Präventions- und Schutzmassnahmen gegen Covid-19

Gemeinsam mit den Kantonen kann der Bund ein schweizweites Contact-Tracing aufbauen. Das Covid-Zertifikat bleibt freiwillig und kann für Veranstaltungen, Restaurantbesuche oder Auslandsreisen eingesetzt werden. Die Quarantänebestimmungen werden für Genesene und Geimpfte gelockert. Medizinische Güter zur Behandlung von Covid-19-Patient:innen dürfen importiert und in der Schweiz selbst hergestellt werden, Covid-19-Tests werden weiterhin gefördert.

  1. Demokratische Verfahren

Die unter Covid-Bedingungen teilweise schwer durchführbare Bescheinigung der Gemeinde der Unterschriften für Volksinitiativen fällt weg. Damit wird die Möglichkeit gewährleistet, Volksinitiativen zu lancieren. Der Bundesrat muss in Krisensituationen die Kantone stärker einbeziehen und sein Handeln an der Maxime, wirtschaftliche und soziale Einschränkungen zu minimieren, orientieren.

Das Referendum

Gegen dieses Massnahmenpaket hat ein Komitee bestehend aus «Freunde der Verfassung», «Bündnis Urkantone», «Mass-Voll!» und «Netzwerk Impfentscheid» das Referendum ergriffen.

Soweit aus dem Kampagnematerial ersichtlich, scheint der erste Bereich des Massnahmenpakets, die Unterstützung der Betroffenen, keinen Anstoss zu erregen. Die vier Kernargumente der Referendumsführer zielen auf die Präventions- und Schutzmassnahmen und – weniger intensiv zwar – das demokratische Verfahren.

  1. Ungeimpfte würden in verschiedener Hinsicht diskriminiert. Sie sind von der Quarantänepflicht betroffen und müssen sich bei Rückflügen aus dem Ausland testen lassen.
  2. Das Contact-Tracing bedeute «eine umfassende elektronische Massen-Überwachung der Bürger, ihres Lebens und sozialen Kontakte (sic!), ihrer Bewegung und ihrer Reisen.»
  3. Das Covid-Zertifikat bedeute faktisch einen Impfzwang. «Das Zertifikat dient zur Zugangskontrolle in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens: bei gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen, Krankenhausbesuchen bis hin zu politischen Veranstaltungen und sogar im Betrieb.»
  4. Das Covid-19-Gesetz «ermächtige» (!) den Bundesrat, «Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens festzulegen.» Dieser kontrolliere dadurch «das gesamte Leben der Bürger». Somit eigne sich «die Regierung» jene Macht an, die eigentlich «dem Parlament» zukommen solle.

Tut es weh?

Man mag das erste Argument als wehleidiges Lamento derjenigen abtun, die nun die soziale Solidarität einfordern, die sie selbst nicht mitzutragen bereit sind. Und wahrscheinlich liegt man damit richtig. Die übrigen drei Argumente sind jedoch weit beunruhigender! Ihnen zu Grunde liegt das Bild einer verfassungsfeindlichen Elite – der Bundesrat –, welche sich unter Aushebelung demokratischer Verfahren der bürgerlichen Freiheitsrechte bemächtigt und eine «Totalüberwachung» der Bevölkerung anstrebt. Dazu passen auch die markigen Bezeichnungen der Unterstützerkollektive als «Freunde der Verfassung» oder als «Bündnis Urkantone».

Diese Deutung ist brandgefährlich und zum Glück völlig falsch.

Das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz bezieht sich ja gerade nicht auf bundesrätliche Ausführungsbestimmungen, die Ausübung eines Notrechts oder ähnliches, sondern auf die Anpassung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament. Das Parlament hat dabei Gesetzesgrundlagen geschaffen, um einen weitgehenden Rückgang restriktiver Bestimmungen aufgrund der Covid-19-Situation einzuleiten und gleichzeitig gewährleistet, dass Volksinitiativen – das mächtigste politische Instrument unserer Direkten Demokratie – auch unter Pandemiebedingungen erhalten blieben. Es hat den Bundesrat darauf verpflichtet, die Kantone stärker in die Krisenbewältigung miteinzubeziehen und sein exekutives Handeln an der strategischen Maxime der Minimierung wirtschaftlicher und sozialer Einschränkungen zu orientieren.

Zwängerei, kein Zwang

Das Parlament hat mit diesen Anpassungen diejenigen berücksichtigt, die zu lange ohne staatliche Solidarität auskommen mussten und den Rahmen dafür geschaffen, unter schwierigen Bedingungen möglichst weitgehend zu einer neuen Normalität zurückkehren zu können.

Niemand wird zur Impfung gezwungen. Aber es soll auch niemand mehr auf elementare Freiheiten verzichten müssen, der für andere oder das Gesundheitssystem als Ganzes kein gravierendes Risiko mehr darstellt.

Natürlich gibt es Impfdurchbrüche. Natürlich können auch Geimpfte andere Menschen anstecken.

Aber wenn wir als Gesellschaft unseren Möglichkeitsspielraum gegen die uns möglicherweise treffenden Risiken abwägen, gibt es nicht entweder-oder, sondern nur Verhältnismässigkeiten. Es geht um Wahrscheinlichkeit. Die Frage ist nicht, ob auch eine geimpfte Person in der Intensivstation landen kann. Wichtig ist, dass es so viel unwahrscheinlicher ist, dass unser Gesundheitssystem das voraussichtlich bewältigen kann und folglich unsere Gesellschaft dieses Risiko eingehen darf. Und wir sind bereit, getesteten Personen dieselben Freiheiten einzuräumen, unabhängig davon, ob wir verstehen können, dass sie sich nicht impfen lassen oder nicht. Es geht nicht um ihre Motive, sondern nur um das Risiko, das sie darstellen.

Freiheit und Risikomanagement

Und da zeigt sich zweitens ein falsches Freiheitsverständnis: Der liberale Rechtsstaat kann nicht alle Entscheidungen in die individuelle Hoheit der Individuen delegieren. Er kann nicht einfach damit leben, dass einer bereit ist, das Risiko einer Erkrankung auf sich zu nehmen. Er muss in grösseren Zahlen und Zusammenhängen denken. Ungeimpfte erkranken achtmal häufiger. Und selbst wenn Geimpfte erkranken, schützt sie die Impfung zu über 90% vor Spitalaufenthalt, Intensivstation und Tod. Selbst vor der Delta-Variante.

Weil Impfverweigerer nicht nur für sich selbst, sondern für das Gesundheitssystem und den Sozialstaat eine Gefahr darstellen, handelt es sich nicht einfach um eine persönliche Ermessenssache.

Aber weil die Schweiz ein liberaler Rechtsstaat ist, greift sie so wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt notwendig in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte ein: Auch Getestete erhalten ein Zertifikat, elementare Institutionen und Dienstleistungen sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Man kann Bahnfahren ohne Zertifikat. Aber nicht im Speisewagen sitzen. Das ist keine Diskriminierung, sondern vernünftiges Risikomanagement.

Ein Wort zur Kirche

In verschiedenen Zusammenhängen habe ich in den letzten Wochen Impfgegner erlebt, die sich gegen kirchliche Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht äussern. Gerade die Kirche müsse doch ein integrativer Ort bleiben. Aber offenbar habe die Spaltung der Gesellschaft auch die Kirche erreicht.

Sie wenden sich enttäuscht ab. Sie haben mehr Solidarität erwartet.

Das habe ich von ihnen auch. Ich hätte erwartet, dass sie sich impfen lassen und damit solidarisch gegenüber unserem Gesundheitspersonal und den besonders vulnerablen Personen handeln. Trotzdem begrüsse ich es, dass sie mit einem Test ein Zertifikat erhalten können. Dass sie an vielen Gottesdiensten immer noch ohne Zertifikat teilnehmen dürfen, Kirchenpflegen, Diakon:innen, Pfarrer:innen, Sigrist:innen und Freiwillige sich bemühen einen guten Mix zwischen Inklusion und Normalität zu finden. Und ich bedaure es, dass sie trotzdem austreten, aus Ämtern zurücktreten und anderen Menschen ein schlechtes Gewissen machen.

Wir anderen sollten uns aber schleunigst überlegen, welche Freiheitsideale und welche Grundwerte wir miteinander teilen und leben. Die Freiheit zu der uns Christus befreit hat, befreit uns nämlich zuerst von uns selbst und öffnet uns für die anderen.

6 Kommentare zu „Covid-19-Gesetz“

  1. Lieber Herr Juette. Danke für ihren Beitrag und den Mut, dieses Thema aufzunehmen. Das ist ja im Moment leider ziemlich riskant. Ihr Argumentarium ist teilweise m.E. zu einseitig. Sie schreiben „Das Parlament hat dabei Gesetzesgrundlagen geschaffen, um einen weitgehenden Rückgang restriktiver Bestimmungen aufgrund der Covid-19-Situation einzuleiten.“ Das kann ich im Gesetz so nicht heraus interpretieren, welche Punkte führen denn zu einem Rückgang restriktiver Bestimmungen? Bis jetzt ist davon jedoch nichts zu sehen, die Bestimmungen werden doch immer restriktiver. Ich hoffe jedoch, nicht so restriktiv, wie z.B. in unseren Nachbarsländer wo inzwischen Nichtgeimpfte z.B. nicht mehr zur Arbeit dürfen. In Art. 1a steht ausserdem: „Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest.“ Hierauf bezieht sich die Kritik an zu viel Macht beim Bundesrat. Ich denke, diese ist berechtigt, der Gesetzestext ist eindeutig. Was die Christen anbelangt ist diese Situation wohl eine anspruchsvolle Herausforderung, den Andersdenkenden nicht nach „richtigem“ oder „falschem“ Handeln zu beurteilen (wohl ähnlich wie bei der Diskussion um den Verzehr von Opferfleisch oder der Beschneidung), sondern als Menschen mit Sorgen und Ängsten wahrzunehmen, sich darauf einzulassen und praktische Nächstenliebe zu leben.

  2. „Jesus spricht: Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig, beladen und geimpft seid, ich will euch erquicken.“ Matthäus. 11,28
    Jesus liebt alle Menschen, Geimpfte und Ungeimpfte. Er hatte keine Berührungsängste, hat keine Stimmung gemacht gegen Menschen. Wo ist unser xmV (x-under Menschenverstand) geblieben. Es gibt auch noch Alternative und gute Informationsquellen, die nicht reisserisch, sondern fundiert sind und zum Nachdenken über die Situation anregen. Es werden Aussagen nicht zur Wahrheit, wenn sie monoton 1000 mal wiederholt werden.

  3. Seit Beginn der Pandemie habe ich stets auf «beiden Seiten» gelesen, von der Tageszeitung über Einträge bei der WHO, des RKI, im Internet (solange das wegen der Zensuren dort noch möglich war) und anderswo, und habe als «Sozial-links-liberale» einen Sommer lang an meiner Impfentscheidung echt gelitten.

    Ich bin gegen das Covid-19-Gesetz, weil es einen Kompetenzzuwachs des Bundesrates festlegt, welchen sich dieser selber zusprechen kann, ohne Zustimmung des Parlamentes oder des Volkes.

    Art. 1a Abs. 6: Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.

    Es werden keine Überprüfungsmethoden und keine Messwerte festgelegt, welche die Massnahmen festlegen. Deshalb gibt dieses Gesetz dem Bundesrat einen beispiellosen Spielraum, weg von der Volks-Demokratie hin zur Autokratie durch den BR. Ein Ja würde einen umfassenden Blankocheck für den Bundesrat bedeuten.

    Übrigens mussten Volk und Parlament ab Kriegsende 1945 schon einmal 4 Jahre lang kämpfen, bis der Bundesrat seine umfassenden Kompetenzen durch das Kriegs-Notrecht wieder abgab. Wehret den Anfängen.

    Art. 6a, Abs. 21: Impf-, Test- und Genesungsnachweise
    Unter anderen:
    «… von Nachweisen möglich ist sowie möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.»

    Für ein Zertifikat zum Reisen braucht es kein Gesetz. Europäische Länder wie Grossbritannien, Dänemark, Schweden, Norwegen haben nie ein Zertifikat eingeführt und zudem sämtliche Covid-Beschränkungen vollständig aufgehoben.

    Art. 3a, Abs. 11: Geimpfte Personen
    Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.
    Der Bundesrat kann Ausnahmen vornehmen.

    Sie schreiben unter Freiheit und Risikomanagement:
    «Und selbst wenn Geimpfte erkranken, schützt sie die Impfung zu über 90% vor Spitalaufenthalt, Intensivstation und Tod.»

    Nein, leider nicht, wie die aktuelle Entwicklung weltweit zeigt.
    – Grossbritannien führt eine saubere Statistik mit Updates alle 2 Wochen. Bereits im August 21 betrafen 73% der Todesfälle Geimpfte, und das bei einer Impfquote von 71%.

    – In Israel wird bereits die 4. Impfung (der 2. Booster) gespritzt. 70% im Spital und Intensivstationen sind 2- und 3-fach Geimpfte. Eine der grössten Studien hierzu stammt aus Israel.
    – In Hamburg, wo 81,3% der Erwachsenen doppelt geimpft sind, explodieren die Zahlen

    – Eine durch die John Hopkins University erstellte Analyse mit Daten aus 188 Ländern belegt, dass die höchsten Covid-19-Fallzahlen in den am meisten geimpften Ländern auftreten! Es wurden 247 Millionen Daten ausgewertet, seit Beginn der Pandemie bis 31. Oktober 2021.
    Fazit der Studie: Es handelt sich um eine «Pandemie der Geimpften»

    Die wissenschaftliche Erklärung hierfür lieferten bereits seit der Beginn Diskussion über die aktuellen Impfungen die vielen Forscher und Fachexperten, welche seit Frühling 2020 aus der Diskussion ausgeschlossen und im Netz zensuriert wurden. Alles nur Verschwörungstheorie?

    Brisant ist, dass das RKI seit dem 2. Nov. 21 die folgenden zwei Passagen ersatzlos gelöscht hat. Ausgerechnet diese Aussagen waren für 1G, 2G und 3G entscheidend.

    «Die Impfung hat eine hohe Schutzwirkung (mindestens 80%) gegen schweres Covid-19, unabhängig vom verwendeten Impfstoff.»

    «Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Mass reduziert, dass Geimpfte zur Weiterverbreitung des Virus nur noch wenig beitragen.»

    Ersatzlos gelöscht! Gilt nicht mehr! Und von den Medien anstatt Aufschrei – Schweigen!?

    Der US-Evidenzforscher John Ionnadis der Standford University kommt anhand einer Metastudie zum Schluss, dass das Sterberisiko durch Covid-19 wahrscheinlich geringer als 0,2% ist – also viel geringer als die offiziellen Zahlen dies vermelden. Diese Studie wurde von Fachleuten begutachtet (reviewed) und als Online-Version im Bulletin der WHO (37 S.) veröffentlicht.

    Auch die Statistik des Bundes über die Sterbedaten ist aufschlussreich:

    Seit 2010 ist das Jahr 2020 sowohl bei den unter als auch über 80-jährigen (Medienalter 84 Jahre) auf dem zweitbesten Platz und 2021 bis Woche 39 sogar auf dem besten – also Jahre mit den wenigsten Todesfällen! 2010 war das mit der grössten Sterberate. Im 1. Halbjahr 20 waren es in allen Altersgruppen weniger Todesfälle, im 2. Halbjahr bei den 70-89-jährigen 0,03% weniger und erst bei den über 90-jährigen ein Plus von 1,3%.

    Was wir durch die Medien und Politik zu lesen, sehen und hören bekommen ist ein anderes, ein konträres Bild. Der Tod ist seit Corona in unserer Gesellschaft als Schreckgespenst und Bedrohung omnipräsent, bebildert und reisserisch betitelt, jedoch nie mit konkreten Zahlen in Relation gesetzt. Seit 2010 gab es einige Jahre mit massiv mehr Toten und völlig überlasteten lntensivstationen als Grippe als jetzt durch Corona. Haben wir jemals davon gehört? Mussten wir uns deswegen jemals alle testen lassen, zu Hause bleiben, uns einer medizinischen Intervention unterziehen? Wenn schon Applaus für das Pflegepersonal, dann wäre dieser schon mehrmals angebracht gewesen.

    Und … unsere Kinder- und Jugendpsychiatrien sind wegen der Massnahmen überfüllt … und für 2022 und 2023 bereits zig Millionen weiterer Impfdosen bestellt, welche per Vertrag bezahlt werden müssen. Und nun ohne Reflexion endlos spritzen, spritzen, spritzen per Gesetz?

    Ohne irgend jemandem eine böse Absicht zu unterstellen, wurde hier ein Selbstläufer losgetreten, welcher nachher kaum mehr zu stoppen ist. Deshalb finde ich

    ein NEIN zum Covid-19-Gesetz ist ein weiser und richtiger Entscheid!

  4. Die Fragen die mich beschäftigen sind wie viel Macht kann und darf ein Mensch, Gremium in der Schweiz haben? Und von was für Quellen wird dieser, dieses beeinflusst?

    Meine grössere Frage ist aber wie gehen wir mit Propheten um? Mit (wissenschaftlichen, theologischen) Wahrsager dessen Prophezeiungen nicht eingetroffen sind? Und was genau sind dann die Werte, Normen und Autoritäten unserer Gewissen wenn diese nicht mehr als Gewissensautoritäten taugen?

    Für mich als Gewissensforscher kann Freiheit nur bedeuten meinen (und die des Grösseren Ganzen) Werten, Normen und Autoritäten zu folgen. Und die Quellen ausserhalb dessen zuerst und besonnen zu prüfen und das „Gute, Schöne und Wahre“ welches für mich Jesus, der Vater und die Energie des heiligen Geistes ist festzuhalten.

  5. Einseitige Beurteilung der Situation. Haben Sie die genetische Situation zu dieser Impfaktion beachtet? Und wie beurteilen sie die Macht- und Hierarchie – Struktur NACH einer eventuellen Annahme der Abstimmung! Auch von mir ein NEIN zu dieser Abstimmung!

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