Für einmal herrscht Einigkeit: Über sechshundert Kirchgemeinden organisieren sich im Komitee “Kirche für KOVI”. Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Bischofskonferenz und die Evangelische Allianz unterstützen die Konzernverantwortungsinitiative. Gemäss dieser Initiative sollen Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz für Menschenrechtsverletzungen und ökologische Schäden in der Schweiz haftbar gemacht werden, wenn sie nicht beweisen können, dass diese trotz umfassender Massnahmen ihrerseits – also ausserhalb möglicher Verantwortlichkeit – eingetreten sind.
Banner an Kirchtürmen
Ich wohne in Bern, wo zahlreiche Banner an Kirchtürmen für ein Ja zur Initiative werben. Auch wenn ich selbst der Initiative nicht zustimmen kann, habe ich grundsätzlich damit kein Problem. Ich finde es richtig, dass sich Kirchen, Kirchgemeinden und Pfarreien an Abstimmungskämpfen beteiligen. Allerdings nicht uneingeschränkt.
Kriterien
Für mich sind dabei folgende Kriterien massgeblich:
- Resultiert das institutionelle Engagement aus einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess? Wurden auch Gegenpositionen sorgfältig bedacht? Oder hat die Institution reflexartig Position bezogen?
- Ist der kirchliche Absender ein glaubwürdiger Vertreter dieser Position, z.B. indem kirchliches Engagement zu einer eigenständigen Perspektive führt, welche Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit mitreflektiert? Oder ist das politische Engagement ein Versuch schwindende Relevanz in der Öffentlichkeit zu behaupten?
- Trifft die Kampagne den guten Ton? Gelingt es die eigene Position so einzubringen, dass sie zwar christlich motiviert, nicht aber als christlich alternativlos dargestellt wird?
Beurteilung
Im Fall meiner Kirchengemeinde finde ich alle drei Punkte erfüllt. In verschiedenen Formaten wurde über die KOVI informiert und diskutiert. Seit 40 Jahren betreiben Freiwillige einen Claro-Laden und engagieren sich in der Arbeit mit Geflüchteten und heissen immer wieder Gäste aus Südamerika, Afrika und anderen Ländern willkommen, um von ihnen mehr über die Situation vor Ort zu lernen. Das “Ja für KOVI” wird zwar auf dem Hintergrund christlicher Werte begründet. Aber ohne Alleingeltungsanspruch. Die theologische Begründung ist sogar ziemlich knapp: Es gäbe immer wieder Situationen, in denen sich Kirche klar zu positionieren habe, nämlich dann, wenn durch menschliches Handeln Menschenrechte verletzt, Ungerechtigkeit befördert oder die Umwelt nachhaltig zerstört werde.
Trotzdem
Trotzdem: Mir ist nicht nur wohl, wenn ich meine Kirche so erlebe. In mir regt sich der Verdacht, dass die Kirchen da politisch besonders laut sind, wo sie theologisch ziemlich sprachlos geworden sind. Tatsächlich glaube ich den Vertreter*innen, dass es ihnen wirklich ernst ist: Sie finden Menschenrechte wichtig. Sie sind gegen Ungerechtigkeit. Sie wollen die Umwelt vor endgültiger Zerstörung bewahren.
Welche Partei, welche Politikerin, welcher KOVI-Gegner ist gegen die Menschenrechte, für Ungerechtigkeit oder für die nachhaltige Zerstörung des Planeten?
Nur: Wer will das nicht? Welche Partei, welche Politikerin, welcher KOVI-Gegner ist gegen die Menschenrechte, für Ungerechtigkeit oder für die nachhaltige Zerstörung des Planeten?
“Bewahrung der Schöpfung” – “Gottes Ebenbildlichkeit” und damit Würde aller Menschen – “Erwählung” und “Nächstenliebe”, sind die immer gleichen Motive, die hinter kirchlich motiviertem politischem Handeln stecken. Aber steht die Kirche auch hinter ihnen? Oder sind sie nicht mehr, als nostalgisch gepflegte, etwas umständliche Chiffren für “Klimaschutz und Menschenrechte”?
Mehr Wert
Jürgen Habermas, der deutsche Hofphilosoph des 21. Jahrhunderts, hat in den letzten beiden Jahrzehnten immer wieder die Hoffnung geäussert, dass in religiöser Sprache Bilder lebendig geblieben seien, die auch für die säkulare Gegenwart unverzichtbar sind. Er hat sich von der Religion eine Kraft erhofft, in uns Menschen gute und für das Zusammenleben notwendige Intuitionen zu wecken und zu pflegen. Deshalb solle sich die säkulare Öffentlichkeit auch gegenüber religiösen Ideen und Motiven offen und lernbereit verhalten. Am besten wäre es, man könnte sie aus der religiösen in eine allgemein verständliche Sprache übersetzen.
Es geht um eine gemeinsame Erfahrung einer Ausrichtung auf etwas, das grösser ist, als wir selbst.
In den letzten Jahren hat er sich mit viel Neugierde einer bestimmten religiösen Eigenheit zugewendet: Dem Ritus in der Gemeinde. Im Ritus, also in der gemeinschaftlichen Ausrichtung auf eine Transzendenz, bewahren Religionen einen Zugang, der uns sonst nicht mehr offen steht. Diese Beobachtung ist zutreffend, egal ob die Transzendenz nun im Akt des Ritus erst entsteht oder ob es sie gibt. Es geht um eine gemeinsame Erfahrung einer Ausrichtung auf etwas, das grösser ist, als wir selbst.
Eine Intuition
Ich brauche Kirche nicht, damit sie mir historisch interessante Bilder für mein Gerechtigkeitsempfinden vermittelt. Ich glaube an die Menschenrechte. Sie erklären mir, was Gottebenbildlichkeit bedeutet. Nicht umgekehrt. Ich brauche Kirche auch nicht, um in pathetischer Manier über die Bedeutungsschwere von Menschenrechtsverletzungen informiert zu werden. Ich höre täglich das “Echo der Zeit”.
Ich brauche Glauben, den andere glauben.
Ich brauche aber eine Kirche, von der ich weiss, dass in ihr, für uns und für mich, Menschen hoffen, beten und da etwas “zusammenglauben”, wo mir alleine die Kraft fehlt. Ich brauche Glauben, den andere glauben.
Und ich will das nicht ausspielen gegen politisches Engagement. Ich bin sogar sicher, dass viele, die sich in Kirchen engagieren, genau von einer solchen Hoffnung getrieben und getragen sind. Nur würde ich sie, im Durcheinander der Parteien und Fraktionen, manchmal gerne so spürbar erleben, wie ich das Banner auf unserem Kirchturm sehe.
15 Gedanken zu „Kirche als KOVI?“
Herzlichen Dank für die differenzierten Überlegungen!
Lieber Stefan
Vielen Dank für den wichtigen und klaren Beitrag. Mich freut es natürlich, wie Du von “Deiner Kirchgemeinde” schreibst und aus ihr zitierst… 😉
Ich bin mit Dir völlig einverstanden, auch im letzten Punkt. Ich glaube, dass das Engagement mit der Kontemplation und dem Ritus verbunden sein muss. Daher hat der sonntägliche Ritus (Gottesdienst), aber auch das Mittagsgebet während der Woche, das wir zusammen mit anderen feiern, für mich einen nach wir vor zentralen Stellenwert im Leben der Gemeinde.
Herzliche Grüsse
Ich kann Ihr “Trotzdem” nicht wirklich nachvollziehen, bzw. frage mich, ob sie da den Kirchen nicht zu Unrecht theologische Sprachlosigkeit unterstellen. Es geht ja auch nicht darum, einfach für die Menschenrechte zu sein, sondern etwas für deren Einhaltung zu tun. Mir selber ist sehr wohl dabei, dass die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften von der Bibelgesellschaft über die Heilsarmee, die Landes- und Freikirchen bis zu den immer schon engagierten Hilfswerken sich gemeinsam und sichtbar für dasselbe Anliegen einsetzen. Ich brauche dieses “Zusammen-den-Glauben-leben” mehr als Rituale und Gottesdienste. Auch ich will beides nicht gegeneinander ausspielen. Möchte aber immer wieder auf die Kritik des Amos hören und mich von seiner Vision leiten lassen: “Ich hasse, ich verschmähe eure Feste und mag nicht riechen eure Feiern … Aber es ströme wie Wasser das Recht, und die Gerechtigkeit wie ein unversieglicher Bach.” Amos 5,21.24
👍🏻
Frag mich nur noch, warum der Verfasser dagegen ist. Aber vielleicht hat er ja gar keine stichhaltigen Argumente?
ich teile das Anliegen der Initiative. Aber die Umkehr der Beweislast lässt mich für KMUs nichts Gutes hoffen. Ich hätte gerne den nationalrätlichen Gegenvorschlag gehabt.
Ich denke, Stephan Juette, da haben Sie etwas an der KOVI falsch verstanden. Es geht doch nicht um Beweislastumkehr. Und es geht auch nicht um Haftung ausserhalb möglicher Verantwortlichkeit, wie Sie im Eingangstext erwähnen. Es geht um die Tätigkeiten von Tochtergesellschaften und von sonstwie kontrollierten Gesellschaften im Ausland. Und da besteht doch Verantwortlichkeit.
Und zur Beweislastumkehr: Dieses Argument entstammt dem Katalog der KOVI-Gegner und ist wirklich falsch. Der allfällige Schaden muss von den Betroffenen eingeklagt und bewiesen werden, wie das im Zivilrecht üblich ist.
Das die Beweislastumkehr von den Gegner stammt ist ebenso eine falsche Aussage. Dies wurde von den Initianten selbst so behauptet. Nun haben sie den Begriff aber gestrichen. Vermutlich wurde es ihnen zu mulmig. Nach meinen Recherchen streiten sich die Juristen nun, ob es das nun ist oder nicht. Zeigt auf, was die Initiative wirklich ist. Ein Bürokratiemonster, dass keinem Kind helfen wird.
Gemäss Initianten läuft es genau wieder auf den NR Gegenvorschlag hinaus. Die Initianten haben die Ausführungsbestimmungen bereits offen gelegt. Dieser entspricht in etwa dem leider vom Ständerat unter der Leitung von Jarin Keller-Sutter verworfenen Gegenvorschlag.
Da halte ich gerne mit Danke für diesen mutigen Artikel. Die Welt ist komplizierter als dass mit einer (wichtigen) Initiative ein für allemal klar ist, wo die Trennlinie zwischen Schafen und Böcken durchgeht. Die Institution Kirche, die sich jetzt klar in der Stellungnahme zur Initiative KOV vernehmen lässt, wird von der Gesellschaft (und das sind auch Nichtmitglieder) mitunter auch substantiell mitgetragen. Das bedeutet kein “Aus” für mutige Stellungnahmen, aber ruft zu Redlichkeit und Sorgfalt, im “Wie”. Soweit meine Meinung und Initiative zur SOV (Selbstverantwortung.)
Die KMU sind von der Initiative nicht betroffen, ausgenommen die in Risikobereichen tätigen (z.B. Goldhandel) – gesteht sogar der Direktor des Gewerbeverbands Hans-Ulrich Bigler zu. Und es gibt keine Beweislastumkehr: Kläger müssen den entstandenen Schaden, dessen Widerrechtlichkeit und die Verantwortung der Tochterfirma und des Mutterkonzerns zuerst beweisen. Das normale Vorgehen bei einem Haftpflichtfall. Erst dann kann sich ein Konzern aus der Haftung befreien mit dem Nachweis, seine Sorgfaltspflicht angewendet zu haben.
Sehr differenzierter und unaufgeregter Artikel – ein wohltuender Kontrast zum emotional hoch aufgeladenen Abstimmungskampf.
Eine kleine Ergänzung: Die SBK hat sich keineswegs geschlossen für die Initiative ausgesprochen.
” Ich glaube an die Menschenrechte. Sie erklären mir, was Gottebenbildlichkeit bedeutet. Nicht umgekehrt.”
Die Charta der Menschenrechte steht also über der Bibel oder habe ich da etwas missverstanden?
Ja, hast du 🙂 Die Charta erklärt mir, wie ich die in der Gottebenbildlichkeit ausgedrückte Würde heute zu verstehen habe. Menschenrechte sind eine Konkretisierung dieses biblischen Motivs.
@Stephan Juette: Danke für Ihre Rückmeldung. Aus der Gottesebenbildlichkeit folgt noch keine Konkretisierung der Menschenrechte; das habe ich jetzt im Nachfassen soweit verstanden.
Jedoch gibt es ja auch im mosaischen Gesetz grundlegende Regeln zum Umgang mit politischen und zivilrechtlichen Problemen. Eine Gegenüberstellung mit den Menschenrechten wäre sicherlich interessant.
Jetzt steck ich leider zu wenig drin, aus welchen Denktraditionen sich die Menschenrechte speisen.
Haben Sie hier zufällig schon mal recherchiert bzw. Quellentipps für mich?
Ich finde es auf den ersten Blick nur etwas befremdlich zur Auslegung der Bibel “weltliche” Feststellungen zu benutzen; vllt. ist es auch nur mein reformatorisches “sola scriptura”, über das ich (!) hier stolpere.
Off topic: Bin noch neu hier. Kann man auch irgendwie Benachrichtigungen über Antworten zu Kommentaren erhalten.
Ein versöhnlicher Beitrag zur KVI-Debatte kommt von Jesuit Franz-Xaver Hiestand, der den Wirtschaftsethiker Peter Ulrich zitiert und das Engagement der Kirche verständlich macht:
…ein ordnungsethischer Zugang (ist) zweckmässig. Dieser misstraut keineswegs der unternehmensethischen Verantwortungsübernahme, sondern macht sie unter Wettbewerbsbedingungen überhaupt erst zumutbar. Er sorgt dafür, dass im marktwirtschaftlichen Wettbewerb die anständigen Akteure nicht die Dummen sind (…). Der sich selbst überlassene Markt ist ethisch blind…
https://jesuiten.ch/blog-artikel-de…inkel.html