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 Lesedauer: 11 Minuten

Westliche Arroganz

«Der abgesicherte weisse Akademiker kann sich viel Relativismus leisten. Alle anderen brauchen Gleichberechtigung, Menschenrechte und eine starke Idee von moralischen Werten, die ihre Rechte stützen.»

Das ist Stephan Jüttes Urteil über mich und mein Denken. Was mich an diesem Urteil am meisten irritiert, ist, dass Jütte mir ethischen Relativismus unterstellt. Entweder kennt er meine Texte zu ethischen Themen nicht oder er weiss nicht, was ethischer Relativismus ist. (Wie gleich deutlich werden wird, ist zumindest Letzteres der Fall, vielleicht auch beides.)

Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass ich in den Texten, die ich schreibe, stets Position beziehe. Ich habe im Bereich der angewandten Ethik Texte gegen die Diskriminierung von Homosexuellen in Kirche und Gesellschaft geschrieben, gegen die aktive Sterbehilfe oder für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, um nur wenige Beispiele zu nennen.

So etwas tut kein ethischer Relativist, da es für ethische Relativisten kein ‹richtig› oder ‹falsch› in ethischen Fragen gibt. Für sie gibt es vielmehr nur unterschiedliche Auffassungen über ‹richtig› und ‹falsch›, je nach Perspektive.

Ich will das, worum es mir geht, am Beispiel der Menschenrechte verdeutlichen. Was mich bewegt, das ist, was im Irak passiert ist, was in Afghanistan passiert ist, was in Libyen passiert ist, und in so manchen anderen Ländern. Eine entscheidende Rolle hat bei alldem das gespielt, was ich «westliche Arroganz» nenne.

Ich bin kein ethischer Relativist

Man hat die Vorstellung, dass die Menschenrechte universal gültig sind, also für alle Menschen weltweit gelten. Also auch für Menschen, die von Menschenrechten gar nichts wissen und für die an erster Stelle nicht zählt, dass jemand Mensch ist, sondern vielmehr, ob jemand Mann oder Frau ist, ob er zu den Gläubigen oder zu den Ungläubigen gehört, oder welchem Stamm er angehört.

Auch für diese Menschen sind die Menschenrechte gültig, und wenn sie das nicht sehen, dann sind diese Menschen eben ahnungslos, blind, dumm oder unaufgeklärt, jedenfalls unfähig, das für sie Gültige zu erkennen. Hauptsache, wir im Westen kennen es. Denn unsere Philosophen und Theologen haben das alles normativ begründet.

Da die Demokratie diejenige Regierungsform ist, die den Menschenrechten am besten entspricht, meint man aufgrund der universalen Geltung der Menschenrechte, dass die Demokratie für alle Länder auf dieser Welt das Beste ist, ungeachtet der jeweiligen sozialen, politischen, kulturellen und religiösen Gegebenheiten.

Also fühlt man sich berechtigt, Diktaturen zu stürzen und stattdessen die Demokratie einzuführen, ganz gleich, ob die Menschen in den betroffenen Ländern dies in ihrer Mehrheit wünschen oder nicht. Es genügt, dass wir im Westen wissen, was für sie das Beste ist. Denn unsere Philosophen haben das alles normativ begründet.

Wie man in den genannten Ländern sehen kann, ist die Folge von alldem, dass vorhandene politische Strukturen zerstört und die betroffenen Länder politisch destabilisiert werden, in bewaffneten Konflikten und im Chaos versinken und dass die Staatlichkeit überhaupt zerbricht.

Mit dieser Art des Denkens stimmt etwas nicht.

Unterscheidung von Wahrheit und Geltung

Wer das genauer wissen will, der kann das nachlesen in meinem Text über «human dignity and human rights», der auf einen Vortrag bei der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) zurückgeht. In diesem Text setze ich mich ausführlich mit der Frage auseinander, was der Ausdruck ‹universality of human rights› sinnvollerweise bedeuten kann und was er auf keinen Fall bedeutet.

Ich kann mich daher hier auf wenige Bemerkungen beschränken, die Stephan Jüttes Beitrag betreffen. Offensichtlich will Jütte die westliche Arroganz verteidigen. Dabei entgeht ihm allerdings eine simple Unterscheidung, auf die in dieser Frage alles ankommt, nämlich die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Geltung.

Das Beispiel sei der Satz: «Die Todesstrafe ist moralisch falsch.» Ersichtlich handelt es sich bei diesem Satz um ein Urteil. Urteile sind wahr oder falsch, aber sie sind nicht wahr für jemanden. Wahrheit ist nicht relativ, sondern absolut.

Zwar kann man sagen, dass dieses Urteil für Peter wahr ist, aber für Agnes nicht. Aber das ist dann keine Feststellung über die Wahrheit oder Unwahrheit des Urteils, sondern eine Feststellung über die Meinung, die Peter und Agnes hinsichtlich der Wahrheit dieses Urteils haben.

Der ethische Relativismus ist dadurch charakterisiert, dass er bestreitet, dass es moralische Wahrheit gibt. Es gibt nur Meinungen über moralische Wahrheit.

Ersichtlich wird die Wahrheit dieses Urteils nicht überall auf der Welt anerkannt.

Wenn man von der Anerkennung der Wahrheit dieses Urteils spricht, dann spricht man von seiner Geltung. Im Unterschied zur Wahrheit ist Geltung relativ: Wenn man sagt, dass dieses Urteil in Geltung steht, dann ist diese Auskunft unvollständig, solange nicht hinzugefügt wird, bei wem oder in welchem sozialen Zusammenhang es in Geltung steht, d.h. für wen es gültig ist.

Unterscheidung von Urteil und Behauptung

Der Unterscheidung zwischen Wahrheit und Geltung entspricht die Unterscheidung zwischen Urteilen und Behauptungen. Mit Urteilen wird Wahrheit beansprucht, mit Behauptungen intersubjektive Geltung.

Wenn jemand sagt: «Ich behaupte, dass die Todesstrafe moralisch falsch ist», dann übernimmt er damit die Verpflichtung, auf Verlangen Gründe zu nennen, die diejenigen, denen gegenüber er dies behauptet, dazu nötigen, die Wahrheit des Urteils, dass die Todesstrafe moralisch falsch ist, anzuerkennen. Er übernimmt also die Verpflichtung, die intersubjektive Geltung dieses Urteils aufzuzeigen.

Die westliche Arroganz beruht auf einem Denkfehler. Man unterscheidet nicht zwischen Wahrheit und Geltung und meint daher, dass ein Urteil, wenn es wahr ist, doch für alle Menschen gültig sein muss, also universale Geltung hat.

Wenn dann jemand wie ich darauf besteht, dass die Geltung der Moral kulturrelativ ist, dann meint man im Umkehrschluss daraus ableiten zu können, dass der Betreffende die moralische Wahrheit relativiert, also ein ethischer Relativist ist. Auf diesem Denkfehler beruht Stephan Jüttes Kritik an mir.

Offensichtlich kennt Jütte die Unterscheidung zwischen Wahrheit und Geltung nicht. Daher kann er auch nicht zwischen Kulturrelativität, bei der es um Geltung geht, und ethischem Relativismus, bei dem es um Wahrheit geht, unterscheiden. Beides ist für ihn ein und dasselbe.

Reaktionen auf die Abschaffung der Frauenordination

Also glaubt er, die westliche Arroganz verteidigen und behaupten zu müssen, dass die Menschenrechte für alle Menschen weltweit moralisch gültig sind. Auch zum Beispiel für Islamisten.

Das ist, wie wenn man von Befürwortern der Todesstrafe behauptet, dass auch für sie das Urteil «Die Todesstrafe ist moralisch falsch» gültig ist. Welchen Sinn soll hier das Wort ‹gültig› haben? Dieses Urteil ist wahr. Aber für Befürworter der Todesstrafe ist es gerade nicht gültig. Denn sie erkennen die Wahrheit dieses Urteils nicht an.

Ein Grund für die Verwirrung in dieser Frage ist, dass viele Philosophen und Theologen nicht zwischen Wahrheit und Geltung, Urteil und Behauptung unterscheiden. Wahrheit wird dann mit intersubjektiver Geltung gleichgesetzt.

Das gilt zum Beispiel für Jürgen Habermas und seine Konsensustheorie der Wahrheit. Wahr ist hiernach, was intersubjektiv gültig ist. Auf den ersten Blick könnte es so scheinen, als ob damit die Wahrheit vom Zufall abhängig gemacht wird, nämlich davon, dass faktisch alle die betreffende Wahrheit anerkennen. Doch geht es bei dieser Gleichsetzung der Wahrheit mit intersubjektiver Geltung nicht um faktische, sondern um normative Geltung: Wahr ist das, was als wahr anzuerkennen alle genötigt sind.

Mit Behauptungen wird normative Geltung, nicht faktische Geltung beansprucht. Die Einlösung dieses Anspruchs besteht im Aufweis von Argumenten, die jedermann zur Anerkennung der betreffenden Wahrheit nötigen. Habermas spricht in Bezug auf diese Nötigung vom zwanglosen Zwang des besseren Arguments.

Es geht hier um eine Geltung, die von der Einsicht in die betreffende Wahrheit völlig unabhängig ist. Was zur Anerkennung der Wahrheit veranlasst, ist nicht die Einsicht, dass sie wahr ist, sondern die argumentative Nötigung, sie als Wahrheit anzuerkennen.

Genaugenommen geht es hier also gar nicht um die Wahrheit selbst, sondern nur und ausschliesslich um die intersubjektive normative Geltung als Wahrheit. Platon hat diese Differenz sehr schön auf den Punkt gebracht, als er in einem seiner Dialoge Sokrates sagen lässt, dass die Sophisten lediglich siegen wollen, nämlich im argumentativen Wettstreit siegen wollen, aber dass es ihnen gar nicht um Wahrheit geht.

Im Unterschied zu der Geltung, die aus Einsicht resultiert und die eine Geltung für jemanden und somit relativ ist, ist die argumentativ begründete Geltung nicht-relativ. Sie ist universal in dem Sinne, dass jeder Mensch die betreffende Wahrheit anzuerkennen genötigt ist, wenn er denn nur vernünftig und guten Willens ist.

Der tiefste Grund der Arroganz

Es ist diese Entkoppelung der Geltung von der Einsicht in die Wahrheit, in der die westliche Arroganz ihren tiefsten Grund hat.

Was argumentativ begründet worden ist, das hat universale normative Geltung, ganz unabhängig davon, wie die Menschen in den Hochtälern Afghanistans denken und ob sie das einzusehen vermögen. Deshalb muss man auf sie und ihr Denken auch keine Rücksicht nehmen. Und deshalb schaut man dann auch nicht mehr genau hin.

In meinem Artikel in zeitzeichen, den Stephan Jütte kritisiert, ging es nicht um die Menschenrechte, sondern um die Reaktionen kirchlicher Stellen in Deutschland auf die Abschaffung der Frauenordination in der lettischen lutherischen Kirche. Es findet sich hier dieselbe westliche Arroganz. Auch hier wird nicht zwischen Wahrheit und Geltung unterschieden.

Und so meint man, dass ein Satz wie «Frauen sollen innerhalb der Kirche dieselben Rechte wie Männer haben», weil er wahr ist, überall gültig ist. Also auch bei den Verantwortlichen in der lettischen Kirche, ganz gleich, ob diese das einsehen oder nicht. Weshalb man von ihnen fordern kann, Frauen zur Ordination zuzulassen, und wenn sie es nicht tun, dreht man den Geldhahn zu.

Das ist die Folge jenes Denkfehlers: Man fühlt sich davon entlastet, auf die Einsichtsfähigkeit der lettischen Seite Rücksicht nehmen und sich mit ihren Gründen auseinandersetzen zu müssen. Denn besagtes Urteil ist ja schon gültig für sie, ganz unabhängig von ihrer Einsicht.

Es geht daher nicht um Verständigung, sondern um Politik, nämlich um die politische Durchsetzung des für alle Gültigen in Gestalt der gleichen Rechte von Frauen.

Ersichtlicher Unfug

Das wird dann der Umgangsstil zwischen Schwesterkirchen. Der Fehler liegt, wie gesagt, in der Meinung, eine Wahrheit könne gültig für jemanden sein, auch wenn er sie nicht einzusehen vermag. Das ist ersichtlich Unfug.

Wenn demgegenüber die Geltung einer Wahrheit für jemanden von dessen Einsicht abhängt, dann muss man, statt ihn politisch zu nötigen, die Verständigung mit ihm suchen und Überzeugungsarbeit leisten, damit die Wahrheit für ihn gültig wird. Einsicht lässt sich nicht durch Sanktionen erzwingen. Das ist der Punkt, auf den es mir in meinem Text in zeitzeichen ankam.

Gerade in evangelischen Kirchen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Einsicht und das Gewissen des anderen alle Achtung verdienen, und zwar auch und gerade da, wo uns seine Auffassungen nicht passen.

Ich bekam aufgrund meines Artikels einen irritierten Anruf eines Mitarbeiters des Gustav-Adolph-Werks, das der lettischen Kirchenleitung die finanzielle Unterstützung gestrichen hatte. Ich fragte ihn, wie das Werk denn mit den zirka 20 lutherischen Kirchen in Afrika, Südamerika und anderswo umgehe, die ebenfalls keine Frauenordination zulassen, und ob diese nun ebenfalls keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Ich habe keine klare Antwort darauf erhalten.

Er meinte nur, dass es fast immer, wenn es Probleme mit lutherischen Schwesterkirchen gibt, um ethische Fragen wie Homosexualität, Gleichberechtigung von Frauen oder Frauenordination geht. Woran liegt das wohl?

Ein exemplarischer Konflikt

Könnte es sein, dass für die westlichen europäischen Kirchen inzwischen die ethischen Fragen und nicht die geistlichen bzw. religiösen Fragen die oberste Priorität haben? Und dass man sich daher schwer tut mit der Vorstellung, eine geistliche bzw. religiöse Gemeinschaft mit Schwesterkirchen zu haben, die die biblische Sicht der Homosexualität oder der Stellung der Frau innerhalb der Kirche bis heute für massgebend halten?

Der Konflikt mit der lettischen Kirche ist exemplarisch hierfür. Die lettische Kirchenleitung begründet ihre Position in der Frage der Frauenordination mit dem biblischen Verständnis des geistlichen Amts. Die westlichen Kirchen argumentieren mit den gleichen Rechten der Frauen innerhalb der Kirche, die sie nicht aus der Bibel ableiten, sondern für ethisch begründet halten.

Wirklich ärgerlich an Jüttes Artikel ist sein populistischer Stil, durchsetzt mit persönlichen Unterstellungen.

Charakteristisch für den Populismus ist die Einteilung der Welt in «die da oben», die Eliten, denen es nur um ihre Privilegien und um Macht geht, aber denen die Verdammten dieser Erde egal sind, und «wir da unten», die die wirklichen Nöte und Probleme kennen.

Ich bin in dieser Einteilung «der abgesicherte weisse Akademiker», der «überlegen bleiben» will und «sich viel Relativismus leisten» kann und dessen Denken «eine kulturelle Technik der Machtabsicherung» ist. Stephan Jütte dagegen steht auf der richtigen Seite bei «denen da unten».

Wenn man sich den Ton seines Artikels vergegenwärtigt und ihn mit dem Ton meines Artikels in zeitzeichen vergleicht: Wer ist es, der hier mit dem Gestus der Überlegenheit auftrumpfen möchte?

 

Johannes Fischer ist emeritierter Professor für Theologische Ethik.

Foto: cottonbro studio auf Pexels

8 Kommentare zu „Westliche Arroganz“

  1. Die grundsätzlichen Unterscheidungen von Wahrheit und Geltung bzw. von Urteil und Behauptung erscheinen mir – gerade in der heutigen Situation – sehr wichtig. Ebenso die daraus folgende Unterscheidung von Kulturrelativität und ethischem Relativismus. Im konkreten Fall aber tauchen Fragezeichen auf. Die Rede von „westlicher Arroganz“ gegenüber der lettischen Kirche legt nahe, diese gehöre einer anderen Kultur an. Dabei weist doch gerade die lettische Kultur starke deutsche und lutherische Prägung auf. Die implizite Unterstellung kultureller Unterschiede scheint mir problematisch.

  2. Eine spannende Diskussion, der es nun an Differenzierung nicht mangelt! Danke!
    Ähnliche Diskussion führten wir mit der ungarischen Schwesterkirche zum Thema Frauen als Bischöfinnen vor rund 20 Jahren; natürlich darf sich jeder Kirche selbst „konstruieren“, aber gerade finanzielle Unterstützung ist „freiwillig“ und kann nicht einfach vorausgesetzt werden oder gar eingefordert werden; deshalb dürfen wir „SpenderInnen“ auch selber entscheiden, wen wir wie unterstützen wollen; Kirchen, die patriarchale Strukturen zementieren nicht! Da bin ich gerne ein „ arroganter“ Kulturimperialist: wenn ihr Geld wollt, dann müssen ethische Mindeststandarts gelten: wir unterstützen keine Institutionen die Menschen so offensichtlich diskriminieren! Punkt!
    Das Gleiche gilt für die Debatte mit Kyrill und der russisch- orthodoxen Kirche: ich wüsste nicht, was wir da noch „diskutieren“ oder gar zu „tolerieren“haben; Kriegstreiberei und die theologische Begründung für einen Angriffskrieg gehen christlich betrachtet einfach nicht und gehören geächtet!
    Und ja: christliche Werte und auch die Menschenrechte sollen und müssen gelten, egal was man wo meint oder weiss…

    1. Wenn die Nichtzulassung von Frauen zu bestimmten Ämtern ein so fundamentales moralisches Unrecht bedeutet wie von Dir insinuiert („ethische Mindeststandards“), sollten wir aber mit der Ächtung solcher verwerflicher Institutionen gleich vor der Haustüre anfangen und z.B. jegliche ökumenische Zusammenarbeit mit der röm.-kath. Kirche verweigern, oder? Ich frage für Deinen katholischen Kollegen. 😉

  3. Wer Wahrheit und Geltung (derart) ausdifferenziert, baut in das System ein, dass Wahrheit relativierbar ist. Zum Begriff von Wahrheit gehört es aber (zumindest nach mich überzeugenden Definitionen), dass Geltung impliziert ist. Was wahr ist MUSS gelten.

    Die Unterscheidung von Wahrheit und Geltung ist da sinnig, wo eingebaute Relativierung sachgemäß erscheint. Für mich gilt das bei Gottesbeweisen. Anselms Beweis mag „wahr“ sein, aber es wäre absurd, zu fordern dass er gilt.

    Bei ethischen „Wahrheiten“ ist es umgekehrt: mir scheint es quasi definitorischer Unfug, deren Geltung nicht mit deren Wahrheit zu identifizieren. Wenn (für mich) wahr ist, dass man etwas kategorisch nicht tun darf (z.B. Kokosnüsse essen), dann muss dieser Satz (für mich) auch als gültig gedacht werden. Anders (und etwas anselmianisch) gesagt kann ich nicht plausibel denken können, dass eine ethische Wahrheit nicht gilt.

    Vielleicht hilft ja das Adjektiv „kategorisch“ weiter?

  4. Genesis 2, 17: „Vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse aber, von dem darfst du nicht essen, denn sobald du davon isst, musst du sterben.“
    Mit der Erkenntnis von Gut und Böse, Richtig und Falsch, Wahr und Unwahr, tun wir Menschen uns schon immer schwer. Darum sollten wir alle mit Urteilen, Folgerungen aus dieser Erkenntnis, sehr zurückhaltend sein.

  5. In dem besagten Telefonatdurch das GAW wurde von mir die Situation der lett.-luther. Kirche dem Herrn Professor em. Fischer erläutert, die er nicht kennt. Lediglich auf Grund des Zeitzeichen-Artikels hat er sich eine Meinung gebildet, die verkürzt ist. Die lett.-lutherische Kirche hatte lange eine Frauenordination, die durch den leitenden Geistlichen Vanags seit seines Antritts im Bischofsamt abgeschafft wurde. Zudem trat die Kirche aus der Gemeinschaft Ev. Kirche in Europa (GEKE) aus und hat sich immer mehr aus Gemeinschaftsstrukturen und gemeinschaftlich vereinbarten kirchlichen Vereinbarungen verabschiedet. Herr Fische rhat meine Argumente am Telefon nicht verstehen wollen. Das werfe ich ihm vor. – Enno Haaks, Generalsekretär des GAW mit Sitz in Leipzig

  6. Es ist sicherlich ungewöhnlich, dass ein Autor einen Kommentar zu seinem eigenen Beitrag verfasst. Mir sind im Nachhinein Stil und Ton meines Beitrags leid, und ich möchte mich dafür entschuldigen. Das ist sonst nicht meine Art. Ich habe nach der Lektüre von Stephan Jüttes Beitrag nicht die notwendige Souveränität bewahrt. Es gibt einen schönen Spruch: „Wo einer recht hat, da wächst kein Gras.“ Stephan Jütte und ich hatten allzu sehr recht. Vielleicht ergibt sich’s mal, dass wir ein Bier zusammen trinken. Meine Hoffnung ist, dass unsere kleine Kontroverse dennoch Denkanstöße zum Weiterdenken vermittelt.

    1. Lieber Herr Fischer,
      das freut mich sehr! Und auch ich hatte nach dem „Rechthaben“ ein schales Gefühl. Ich sehe, dass ich auch menschlich viel von Ihnen lernen kann. Danke dafür!
      Mit besten Grüssen, Stephan Jütte

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