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Gerechtigkeit für Gegner der «Ehe für alle»?

Eigenartiges Rechtsempfinden

Darin zeigt sich ein eigenartiges Rechtsempfinden. Im Art. 261 des Strafgesetzbuches wird festgehalten, dass wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit be­stimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigere, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werde. Zum Beispiel wurde eine Serviceangestellte mit 500 Franken Busse belegt, nachdem sie sich zweimal geweigert hatte, drei Schwarzafrikaner zu bedienen und als Grund dafür angegeben hatte, dass in diesem Lokal keine Schwarzen bedient würden. Letztes Jahr wurde die Rassismusstrafnorm erweitert. Auch Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung sollte unter Strafe gestellt werden.

Im Zuge der Erweiterung der Rassismusstrafnorm, die am 9. Februar vom Volk mit über 63%-Ja-Stimmen angenommen worden ist, befürchteten die Gegner der Erweiterung, dass Konditoreien plötzlich gezwungen werden könnten, Hochzeitstorten mit gleichgeschlechtlichen Paaren zu verkaufen. Natürlich stimmt das nicht. Selbstredend gibt es zwischen dem Komitee, das dieses Referendum getragen hatte und dem Komitee gegen die «Ehe für alle» weitgehende personelle Überschneidungen. Und offensichtlich haben sie bis heute nicht verstanden, was justiziable Diskriminierung und was privatrechtliche Vertragsfreiheit meint.

Kuchen und Bankkonto

Im Falle der Konditorei: Sie muss keine Extraanfertigungen von Gebäck herstellen. Für niemanden. Und sie muss dafür keine Gründe nennen. Denn im Privatrecht ist die Konditorei frei, einen Vertrag einzugehen oder auch nicht. Sie darf aber die Bedienung einer Kundin nicht verweigern, weil sie zu einer bestimmten Ethnie oder Religion gehört oder weil sie gleichgeschlechtlich begehrt und liebt.

Im Falle der Bank: Sie kann potenzielle Kund*innen ablehnen oder Vertragsverhältnisse ohne Nennung von Gründen beenden, weil sie frei ist, Verträge einzugehen oder aufzulösen. Unter die Rassismusstrafnorm fällt ihr Handeln erst, wenn sie einen Vertrag deshalb nicht eingeht, weil die Person einer bestimmten Ethnie oder Religion angehört oder eine bestimmte sexuelle Orientierung hat. Etwas anders ist das bei der Post. Sie hat einen staatlichen Grundauftrag bezüglich der Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Deshalb kann sie die Zusammenarbeit nur ablehnen, wenn nationale oder internationale Gesetze oder Bestimmungen verletzt werden oder sie mit einem erheblichen Reputationsschaden zu rechnen hat.

Lächerliche Zwängerei

Mir kommt das ganze vor, wie eine lächerliche Zwängerei. Sie wollten die Erweiterung der Rassismusstrafnorm nicht. Sie mussten sie hinnehmen und erheben sie jetzt trotzig gegen jedes vernünftige Rechtsempfinden. Sie wollen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung von den gesellschaftlichen Privilegien und der sozialen Verantwortung der Ehe ausschliessen und fühlen sich selbst diskriminiert. Aber sie werden nicht diskriminiert. Ihnen wird kein Recht vorenthalten, das ihnen eigentlich zukommt. Es will nur niemand freiwillig mit ihnen zusammenarbeiten.

Das liegt nicht daran, dass die Welt verrückt geworden ist oder dass die andern alle in einem Genderwahn stecken, dass Political Correctness das, was man doch noch sagen darf, verdrängt hätte. Es liegt schlicht daran, dass sie die letzten in einem gesellschaftlichen Lernprozess sind, die ihre Rechte durch eine fortgesetzte Ungerechtigkeit bewahrt sehen.

Blaise Pascal hat treffend formuliert, dass Macht ohne Gerechtigkeit tyrannisch sei. Offensichtlich ist machtlose Ungerechtigkeit ebenfalls tyrannisch.

10 Gedanken zu „Gerechtigkeit für Gegner der «Ehe für alle»?“

  1. Wenn es doch so einfach wäre! Aber es gilt: zuhören ist besser als diffamieren („sie wollten das nicht, also …“). Und ob Raiffeisen nicht doch einen öffentlichen Auftrag hat, soll ein Gericht entscheiden, nicht Reflab. Auch „unmögliche“ Personen haben Rechte, das wird aber leider immer mehr in Frage gestellt (siehe zB Blick-Artikel über Günter Tschanun). Dass die Kirche hier mitmacht, finde ich bedenklich.

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    • Ja, muss hart sein, dass sich die Landeskirchen nicht durch reaktionäre politische Bewegungen vereinnahmen lässt. Das RefLab urteilt hier übrigens gar nicht. Das Bundesgericht hat 2019 in einem anderen Fall ggü. der Kantonalbank schon festgestellt, dass es um eine zivilrechtliche Frage gehe.

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      • Diese Antwort passt gut zum Artikel und zum Freund-Feind-Schema. Nur zur Info: ich habe das Referendum nicht unterschrieben und werde trotz Skepsis bei der Samenspende ja stimmen. Aber dem obigen Schwarz-Weiss-Denken kann ich mich nicht anschliessen. Es braucht ja auch keinen Mut, gegen eine kleine Minderheit anzutreten.

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          • Der konkrete Fall interessiert mich nicht wirklich. Unter der Praxis der Banken leiden vor allem Schwache, zB Frauen aus dem Sexgewerbe. Deshalb stört es mich, wenn man dies plötzlich gut findet, nur weil einem die Betroffenen nicht sympathisch sind.

  2. Eine Organisation, oder eine Person vom Zahlungsverkehr ausschliessen ist eine äusserst harte Einschränkung. Vor allem, weil sie nicht einmal begründet werden muss. Theoretisch könnten Banken, in einer konzertierten Aktion, ihnen missliebige Aktivitäten, etwa im Stil der Konzernverantwortungsinitiative, auf diese Weise massiv behindern.

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  3. Von wegen “eigenartiges Rechtsempfinden”: Sollten deiner Meinung nach Personen, die sich nicht für eine Gesetzesänderung ausgesprochen haben, danach von den damit verbundenen Rechten (und Pflichten) ausgeschlossen werden? So im Stil gesellschaftlicher Ächtung?

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  4. Es ist schon merkwürdig, wie hier eine kirchlich finanzierte Plattform, auf eine sich auf christliche Werte berufenden Teil ihrer Kirchensteuerzahler hämisch nachtritt, nach dem sie sich als “Plattform” der Kampagne der Mehrheit verschrieben hat. Ob das nun “jesuanisch” ist? Christlich scheint es mir nicht. Ob das dem “runden Tisch” entspricht, von dem der grosse Protestant Hans Dieter Hüsch träumte? Das RefLab offenbart sich hier als kleingeistige Propaganda-Anstalt der EKS, die durch das Vorpreschen des Parlaments, das auch die Samenspende für Lesbenpaare in die Vorlage packte (im Ständerat äusserst knapp!), sich in den Bredouillen befindet, denn über ihren Standpunkt zur Samenspende für Lesbenpaare, will sich die EKS ja erst nach der Abstimmung äussern. Vorerst geht es ganz um die “Betroffenen”. Der Meinungsterror, der hier sich entfaltet hat offensichtlich schon die “Philosophen” des Reputationsmanagements der Banken erreicht. Ein grosser Erfolg der “veröffentlichten Meinung”, wie es im Volk aussieht wissen wir am Abend des 26. September.

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    • Ach, ach… diese Kritik vermischt doch wieder alles mit allem 🙂 Aber danke für die Erinnerung an diesen Beitrag vom April. Er ist ja wieder ganz aktuell. Was er mit Hüsch oder der EKS zu tun hat, weiss ich immer noch nicht.

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